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Ausbildung allgemeines

Erlaube dem Menschen, der etwas gelernt hat,
mit Leidenschaft von seiner Wissenschaft zu reden.
Man ist viel wert in der Welt, wenn man sein Fach versteht.
                                                                                         (Adolph Freiherr von Knigge)                  

Ausbildung 
Das deutsche Ausbildungssystem sieht mehrere Wege vor, einen Beruf zu erlernen:

  • Ausbildung in einem Unternehmen in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Rahmen der dualen Ausbildung (ist in der EU der Ausnahmefall)
  • Besuch einer Berufsfachschule, um den Beruf im Vollzeitunterricht zu erlernen
  • Besuch einer Berufsakademie
  • Besuch einer Universität oder Fachhochschule, um zu einem akademischen Abschluss zu kommen

Auf der Grundlage eines Berufsausbildungsvertrages werden die Auszubildenden verantwortlich von einem Unternehmen oder einer öffentlichen Einrichtung ausgebildet. Im Rahmen einer dualen Ausbildung besuchen sie auch in Teilzeit die Berufsschule. Die Dauer einer Ausbildung in einem Ausbildungsberuf beträgt drei bis dreieinhalb Jahre, unter bestimmten Voraussetzungen kann sie verkürzt werden. Grundlagen und Einzelheiten sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.
Ausbildungsberufe werden durch Ausbildungsordnungen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung staatlich anerkannt und durch die Ausbildungsordnung festgelegt.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden.