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Qualitätsmanagement

Qualitätsberichte

Seit 2005 sind alle zugelassenen Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, alle zwei Jahre einen strukturierten Qualitätsbericht nach § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V abzugeben. Hierdurch ensteht für Interessierte eine erhöhte Transparenz der Krankenhausleistungen und ein Einblick in die Qualitätssicherung der Krankenhausversorgung.

Durch Anklicken des jeweiligen Deckblattes öffnet sich der Qualitätsbericht des Krankenhauses als pdf-Dokument.

Hier finden Sie außerdem eine Lesehilfe zu den Qualitätsberichten:
http://www.g-ba.de/informationen/patienteninformationen/qualitaetsberichte-lesen/

Qualitätsberichte 2009

             


Qualitätsberichte 2007

             


Qualitätsberichte 2005

Augustahospital
Clemenshospital
Raphaelsklinik
St. Walburga-Krankenhaus